Aktuelle Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung durch einen Kinder- und Jugendpsychiater oder einen Erwachsenenpsychiater.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der notwendigen Antragsstellung und der Hilfeplanung mit dem Kostenträger. Sie können sich auch direkt an einen Rehabilitationsträger (Sozialamt, LWL, Jugendamt) wenden. Nach Eingang ihres Antrages bei der Behörde überprüft diese, ob die Kriterien für Leistungen der Eingliederungshilfe erfüllt sind.
Sollten Sie bzw. Ihr Kind oder Angehöriger die Kriterien für Leistungen der Eingliederungshilfe erfüllen, findet in der Regel ein Hilfeplangespräch mit dem zuständigen Kostenträger statt. In diesem Gespräch werden die Ziele der Unterstützung, Förderung und Beratung gemeinsam mit dem Kostenträger und dem Leistungsberechtigten (Sie und/oder ihr Kind/Angehöriger) festgelegt.
Der zuständige Kostenträger entscheidet, ob und in welchem Umfang Leistungen der Eingliederungshilfe gewährt werden. Bei Volljährigen kann zur Finanzierung im Einzelfall das Einkommen oder vorhandenes Vermögen entsprechend den gesetzlichen Regelungen herangezogen werden.
Mit der Zusage des Kostenträgers kann unsere Zusammenarbeit beginnen.